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Mietvertrags-Bedingungen

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1. Das Mietverhältnis umfasst das Objekt, wie in unserem Angebot beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und mit ausreichend Hausrat versehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere für genannte m²-Zahlen übernehmen wir keine Haftung. Alle Betten sind bezogen -Wäschepakete für 6 Personen vorhanden und im Preis inbegriffen.

2. Die Überlassung der Wohnung dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen. Untervermietung ist ausgeschlossen.

3. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle etwa in dem Mietobjekt auftretenden Schäden dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen.

4. Wenn der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel des Mietobjektes, des Inventars oder des Reinigungszustandes feststellt, muss dies, spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen.

5. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

6. Am Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens 10:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel unverzüglich in unserem Büro abzugeben. Ein verspätetes Verlassen des Mietobjektes oder ein verspätetes Abgeben der Schlüssel kann die Nachberechnung einer Tagesmiete und etwaiger Schadensersatzansprüche wegen der daraus resultierenden verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste zur Folge haben. Das Mietobjekt ist bei Auszug besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Fenster und Türen sind unbedingt zu schließen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen.

7. Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichtes Niebüll regelmäßig 20 % des Mietwertes) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann. Empfohlen wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Im Falle der Nichtanreise oder einer Umbuchung hat der Mieter zusätzlich auf jeden Fall eine Bearbeitungspauschale von 50,00 € an den Vermittler zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als diese Pauschale entstanden ist.

8. Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat,unmöglich wird (z.B. bei Wasser-, Brand- oder Sturmschäden). Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.

9. Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, verpflichtet sich der Mieter diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:- Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte.- Rechtswidrige Kontaktaufnahmen;- Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);- Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;- Eindringung in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);- Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;- unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“);- Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet er für Schadensersatzansprüche. Er stellt die Firma Hussmann Ferienwohnungen und den Eigentümer des Mietobjektes von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

10. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit der Erklärung des Vermittlers genügt es, wenn sie gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben wird.

11. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

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